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  • 13.10.2026 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

    Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. Dies hat der BFH (17.6.26, II R 25/23) entschieden.