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    Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer

    Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover

    Der BFH hat mit Urteil vom 17.6.26 (II R 7/24 ) zur Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer entschieden. Die praktischen Einzelheiten betrachtet PN nachfolgend für Sie.

     

    1. Sachverhalt

    Die Kläger erwarben jeweils ¼ an Wohnungseigentum von zwei natürlichen Personen im Wege der Schenkung. Das Wohnungseigentum, das den Schenkern je zur Hälfte gehört hatte, bestand an allen Räumen eines Wohnhauses und an einer Garage auf einem Grundstück.

     

    Mit Bescheiden über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Schenkungsteuer stellte das FA den Wert des von den Klägern jeweils erworbenen Anteils am Wohnungseigentum fest. Die Bewertung des Wohnungseigentums erfolgte hierbei im Sachwertverfahren, da der Gutachterausschuss weder Vergleichspreise noch Vergleichsfaktoren zur Verfügung gestellt hatte.