· Fachbeitrag · Arbeitsrecht in der Unternehmensnachfolge
Vertragsanpassung und Änderungskündigung nach dem Betriebsübergang
von Dr. Guido Mareck, Direktor des ArbG Dortmund
| Der Betriebsübergang stellt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine herausfordernde rechtliche Situation dar. Bei einem solchen Übergang gehen sämtliche Arbeitsverträge kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über. Dies wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Insbesondere die Abweichungen in den Arbeitsbedingungen zwischen dem Veräußerer- und dem Erwerberbetrieb können zu Konflikten führen. Im Folgenden werden die Chancen und Risiken für den Erwerber dargestellt sowie die Möglichkeiten der Änderungskündigung nach einem Betriebsübergang ausführlich beleuchtet. |
1. Die rechtliche Situation
Bei einem Betriebsübergang geht ein Betrieb ganz oder teilweise auf einen neuen Inhaber über. Dazu reicht es aus, dass eine „wirtschaftliche Einheit“ im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen übergeht. Dies können materielle Betriebsmittel wie Maschinen und sonstige Arbeitsmittel oder immaterielle Betriebsmittel wie Kundenkontakte oder auch die Belegschaft als solche sein.
Die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer mit dem Veräußerer als ursprünglichem Arbeitgeber gehen kraft Gesetzes auf den Erwerber als neuen Arbeitgeber über. Der Erwerber tritt damit in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 S. 1 BGB). Dies bedeutet, dass der Erwerber als neuer Betriebsinhaber den Arbeitnehmern die gleichen Arbeitsbedingungen gewähren muss, wie der Veräußerer als ursprünglicher Arbeitgeber. Diese Rechtsfolgen können Erwerber und Veräußerer auch nicht ‒ etwa im Unternehmenskaufvertrag ‒ wirksam ausschließen.
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