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  • · Nachricht · Aktuelle Statistik

    Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden EUR einen neuen Höchstwert

    Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden EUR festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 60,8 % und erreichte einen neuen Höchstwert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der starke Anstieg vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen EUR deutlich mehr als verdoppelt hat (+146,8 %). Die Statistik gibt ausschließlich Informationen über Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten.

    1. Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Die festgesetzte Erbschaftsteuer erhöhte sich im Jahr 2025 mit 13,3 Milliarden EUR im Vergleich zum Vorjahr um 57,1 %. Der bisherige Höchststand war 2021 mit 9,0 Milliarden EUR erreicht worden. Nach Rückgängen in den Jahren 2022 und 2023 stieg die festgesetzte Steuer auf Erbschaften im Jahr 2024 wieder. Im Jahr 2025 setzte sich dieser Aufwärtstrend deutlich fort.

     

    Die festgesetzte Schenkungsteuer stieg 2025 mit 8,1 Milliarden EUR um 67,3 % gegenüber dem Vorjahr und erreichte ebenfalls einen neuen Spitzenwert. Damit nahm die Schenkungsteuer seit 2019 durchgängig zu. Allein im Vergleich zum Jahr 2023 hat sie sich fast verdoppelt.

    2. Steuerlich berücksichtigtes Vermögen erreicht neuen Höchstwert

    Im Jahr 2025 wurde Vermögen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 141,1 Milliarden EUR (+23,1 % zum Vorjahr) übertragen.

     

    Die im Vorjahresvergleich höheren Veranlagungen beruhen unter anderem auf vermehrten Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen in Höhe von 25,6 Milliarden EUR (+19,0 %). Darunter nahmen sogenannte Großerwerbe (das sind übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen EUR) um 14,1 % auf 9,8 Milliarden EUR zu. Des Weiteren wurden mit 16,8 Milliarden EUR deutlich mehr Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr (+128,9 %). Zudem erhöhten sich das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) auf 51,6 Milliarden EUR (+11,2 %), das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) auf 45,3 Milliarden EUR (+19,7 %) sowie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf 1,8 Milliarden EUR (+15,7 %).

    3. Steuern durch Verschonungsbedarfsprüfung erlassen

    Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung 3,7 Milliarden EUR Steuern erlassen. Das waren 9,9 % mehr als im Vorjahr. Hierbei entfielen auf Schenkungen 3,4 Milliarden EUR (+6,9 %) und 0,3 Milliarden EUR (+76,8 %) auf Erbschaften.

     

    Mehr dazu unter https://www.destatis.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Presse/DE/Pressesuche_Formular_2.html

    Quelle: ID 50937808