· Fachbeitrag · Zivilrechtliche Grundlagen und Grundsätze der steuerlichen Zurechnung
Nießbrauch im Steuerrecht – Teil 1
von RA StB Dr. Iring Christopeit, LL.M., Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, München
Der vorliegende Beitrag analysiert die ertragsteuerliche sowie die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs auf dem Stand der aktuellen BFH-Rechtsprechung. Im ersten Teil werden die zivilrechtlichen Grundlagen und die Grundsätze der steuerlichen Zurechnung dargestellt, sodann die ertragsteuerliche Behandlung sowie die erbschaft- und schenkungsteuerliche Einordnung einschließlich Bewertungsfragen.
1. Ein klassisches Instrument der steuerzentrierten Beratung
Die Bestellung von Nießbrauchsrechten gehört zu den klassischen Instrumenten der steuerzentrierten Beratung, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, also der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Denn zivilrechtlich eröffnet der Nießbrauch die Möglichkeit, Eigentum und Nutzung dauerhaft zu entkoppeln.
Steuerlich wirft diese Entkopplung jedoch komplexe Fragen der Zurechnung von Einkünften, der Bewertung von Nutzungsrechten und der fiskalischen Missbrauchskontrolle auf. Die steuerliche Behandlung des Nießbrauchs berührt zentrale Strukturen sowohl des Einkommensteuer- als auch des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts und bildet gerade in der jüngeren Zeit einen Schwerpunkt der Rechtsprechung des BFH. Es ist eine Tendenz erkennbar, die bisherigen Ansichten zu konsolidieren, zu justieren und die Abweichung des Steuerrechts (dort: wirtschaftliches Eigentum) vom Zivilrecht genauer zu adressieren. Dabei geraten die dogmatischen Leitplanken des Steuerrechts in ein Spannungsverhältnis zur zivilrechtlichen Qualifikation des Nießbrauchs.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 113,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig