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  • · Fachbeitrag · Vermögensnachfolge

    KGaA als Vermögensverwaltungsgesellschaft ‒Verschenken und weiter beherrschen

    von StB Thomas Breit, Hamburg, www.steuerberatung-breit.de

    | In diesem Fachbeitrag wird die KGaA (eine Kommanditgesellschaft auf Aktien) als eine Vermögensverwaltungsgesellschaft für eine Vermögensnachfolge vorgestellt. |

    1. Hintergrund

    Über eine Vermögensverwaltungsgesellschaft gestaltet man regelmäßig die steueroptimierte Vermögensnachfolge von den (i. d. R.) Eltern auf ihre Kinder/Enkelkinder, bei der die Eltern rechtlich ihre Herrschaft über das „hingegebene“ Vermögen zurückbehalten, die größtmögliche Flexibilität für die Nachfolgeplanung haben und gleichzeitig ihre Altersabsicherung regeln. Es gibt aber natürlich auch Fälle, in denen die Nachfolge unter den Geschwistern geregelt werden soll oder mit Freunden, Bekannten oder Fremden. Grundsätzlich kann man mit jeder Gesellschaftsform die Vermögensnachfolge gestalten. Allerdings nimmt die KGaA sowohl im Zivil- als auch im Steuerrecht eine herausragende Stellung ein, da sie über ihr Alleinstellungsmerkmal (Personengesellschaft im Rechtskleid einer Kapitalgesellschaft) die einzige Rechtsform ist, bei der man die optimale zivilrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung für eine nachhaltige Vermögensnachfolge (inklusive Altersabsicherung) erreichen kann. |

    2. Besonderheiten einer KGaA

    Die KGaA ist zivil- und steuerrechtlich etwas Einzigartiges: Für die Kommanditisten ist sie Aktiengesellschaft und für die persönlich haftenden Gesellschafter eine einfache KG. Denn für die Komplementäre greift keine Haftungsbeschränkung auf das Grundkapital, wie sie bei einer Aktiengesellschaft üblich ist. Obwohl es sich um eine Aktiengesellschaft handelt (§§ 238 ff. AktG), sind die Haftungsbestimmungen dieselben wie bei einer einfachen Kommanditgesellschaft. Und erst seit 1997 ist es aufgrund eines Urteils des BGH erlaubt, eine GmbH zur persönlich haftenden Gesellschafterin zu bestimmen. Aus der KGaA wird dann eine GmbH & Co. KGaA und erst dadurch ist sie haftungsmäßig einer GmbH & Co. KG gleich gestellt.

      

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