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  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge aus arbeitsrechtlicher Sicht

    Das kleine 1 × 1 für Steuerberater bei der Übernahme eines Betriebs durch den Mandanten

    von Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund

    | Zwar macht sich die Mehrzahl der Existenzgründer mit einem echten Start-up selbstständig. Doch gerade im Handwerk, bei Kanzleien, Praxen, in produzierenden Betrieben ‒ also bei bereits gut eingeführten Unternehmen ‒ werden oft händeringend Nachfolger gesucht. Die arbeitsrechtlichen Probleme einer Unternehmensübernahme sind vielfältig: Betriebsvereinbarungen und -rat, Sozialplan & Tarifvertrag nur als Stichwörter. Dabei kann der Steuerberater echte Hilfe leisten. Was der Steuerberater für seinen Mandanten bei der Übernahme eines Betriebs im Blick haben sollte und wo die Fallstricke liegen, erfahren Sie anhand dieses Überblicks. |

    1. Der Betriebsrat: Hat er bei der Übernahme mitzubestimmen?

    In einigen Betrieben sieht sich der Erwerber mit einem Betriebsrat konfrontiert. Das schreckt zunächst mögliche Nachfolger ab. Folgende Maßnahmen, die üblicherweise mit einem Betriebsübergang einhergehen, unterliegen dann der Mitbestimmung des Betriebsrats:

     

    • Bei Beendigungs- oder Änderungskündigungen ist der Betriebsrat anzuhören (§ 102 BetrVG).
        

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