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  • · Fachbeitrag · Steuerfalle

    Gemeinsame Schenkung von Gesellschaftsanteilen und Grundstücken des Sonderbetriebsvermögens

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von immenser Wichtigkeit, Verträge vor Unterzeichnung zu überprüfen. Dabei dürfen neben den ertragsteuerlichen Auswirkungen auch die Konsequenzen im Bereich der Schenkungsteuer nicht vernachlässigt werden. Wer unachtsam einen Mitunternehmeranteil nebst einem dem Sonderbetriebsvermögen zugehörigen Grundstück auf seinen Nachfolger überträgt, kann dadurch schnell Schenkungsteuer auslösen ‒ ohne Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG! PU zeigt anhand eines Beispiels, worauf es ankommt und welche Risiken drohen. |

     

    • Beispiel

    Kfz-Händler Stein betreibt zusammen mit Kfz-Händler Schlag ein Autohaus in Rechtsform einer KG. Das Betriebsgebäude befindet sich im Eigentum von Herrn Stein und wird an die KG vermietet. Entsprechend handelt es sich um Sonderbetriebsvermögen. Herr Stein möchte in den Ruhestand treten und seine Nachfolge regeln. Dazu möchte er seinen KG-Anteil ebenso wie das dem Sonderbetriebsvermögen zugehörige Betriebsgebäude auf seinen Sohn übertragen. Mit diesem schließt er am 30.12.19 einen notariellen Vertrag, welcher unter anderem Folgendes beinhaltet:

     

    • 1. Seinen KG-Anteil überträgt Herr Stein im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich durch Abtretung seines Gesellschaftsanteils auf seinen Sohn. Die Übertragung erfolgt mit dinglicher Wirkung zum Beginn des 1.1.20, jedoch aus Haftungsgründen unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Sohnes als Kommanditist der KG kraft Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister. Ab dem 1.1.20 stehen dem Sohn die Gesellschaftsrechte zu. Er ist ab diesem Tag a Gewinn, Verlust und stillen Reserven beteiligt. Die Anmeldung der Übertragung zur Eintragung ins Handelsregister datiert auf den 30.12.19. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt am 27.1.20.

     

    • 2. Das sich im Sonderbetriebsvermögen befindende Grundstück wird ebenfalls unentgeltlich auf den Sohn übertragen und von diesem in sein eigenes Sonderbetriebsvermögen überführt. Besitz, Nutzen und Lasten gehen am 1.1.20 über. Herr Stein und sein Sohn waren sich über den Eigentumsübergang einig und bewilligten und beantragten die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch noch am 30.12.19.
     

    1. Problemstellung

    Fraglich ist, ob es sich um einen oder zwei steuerpflichtige Erwerbe i. S. d. ErbStG handelt. Ferner, ob für den oder die Erwerbe eine Steuerbegünstigung nach den §§ 13a, 13b ErbStG möglich ist.

       

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