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  • · Fachbeitrag · Rechtsformwahl

    Rechtsformen in der Unternehmensnachfolge ‒ eine Übersicht

    von RAin und Datenschutzbeauftragte Anna Rehfeldt, LL.M.

    | Eine Frage, die sich in der Unternehmensnachfolge immer wieder stellt, ist, ob es (steuer)rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, die bestehende Rechtsform beizubehalten oder ob ein Rechtsformwechsel nicht eher den Zielvorstellungen der beteiligten Unternehmer entspricht. PU gibt eine Übersicht, welche Rechtsformen welche Rechtsfolgen im Rahmen der Unternehmensnachfolge mit sich bringen, wobei der Schwerpunkt auf der Frage der Haftung liegt. |

    1. Grundsätzliches zur Unternehmensnachfolge

    Je nach Rechtsform sind bei der Unternehmensübertragung eine Vielzahl von Fragen betreffend die Haftung und etwaige Zustimmungen von anderen Gesellschaftern zu beachten. Dazu gehören z. B.: Inwieweit haftet der Nachfolger für Schulden, die bereits vor der Übertragung entstanden sind? Und andersherum: Inwieweit haftet der übergebende Unternehmer für „alte“ Schulden?

     

    PRAXISTIPP | Soll die Unternehmensnachfolge mit einer gemeinsamen Übergangsphase durchgeführt werden und handelt es sich bei dem zu übertragenden Unternehmen um ein Einzelunternehmen, sollte immer die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) oder eine Personengesellschaft (z. B. OHG) in Betracht gezogen werden.

         

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