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  • · Fachbeitrag · Neuerungen ab April 2026

    Neue Anforderungen an die Unternehmensbewertung durch IDW ES 1

    von Leander Hollweg, Johannes Schleicher und Christiane Schröter, alle intagus.de, Berlin

    In diesem Monat (April 2026) ändern sich die Anforderungen an eine professionelle Unternehmensbewertung. Dann, so hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf Anfrage der Autoren mitgeteilt, wird mit „IDW ES 1“ eine neue Fassung des offiziellen Standards verbindlich. Im Mai 2024 hatte das IDW den Entwurf einer Neufassung des Regelwerks veröffentlicht und die Fachwelt zur Diskussion eingeladen. Zahlreiche Stellungnahmen gingen ein. Daraus lassen sich die vermutlich wesentlichen Änderungen ableiten. Sie stehen in engem Zusammenhang mit dem seit 2021 gültigen Gesetz über den Stabilisierungs – und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Die neuen Regeln beinhalten voraussichtlich (Stand März 2026; nicht verbindlich) erhebliche Interpretationsspielräume, insbesondere im Hinblick auf den Aufwand zur Erstellung einer Bewertung und die methodischen Werkzeuge dafür. Der Berufsverband der Unternehmensbewerter EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts) betont in diesem Zusammenhang den Nutzen von Monte-Carlo-Simulationen für Unternehmen, die verschiedenen ernsthaften Risiken ausgesetzt sind. Im Folgenden geben wir eine Übersicht und Einordnung der neuen Regeln und der Diskussion dazu.

    1. Wesentliche Neuerungen des IDW ES 1

    1.1 Ausgangslage: IDW S 1 (2008) und der Reformbedarf

    Der bisherige Standard IDW S 1 in der Fassung 2008 bildete über Jahre die methodische Grundlage der Unternehmensbewertung in Deutschland. Seine Systematik – Zukunftserfolgswert, typisierter Anteilseigner, Kapitalisierungszinssatz auf Basis kapitalmarkttheoretischer Modelle – ist in Praxis und Rechtsprechung tief verankert.

     

    Mit dem Entwurf IDW ES 1 (Beschluss des FAUB, 7.11.24) erfolgte nun jedoch keine bloß redaktionelle Überarbeitung, sondern eine konzeptionelle Weiterentwicklung der Wertkonzepte und der Rolle des Bewerters. Die Diskussion in der Fachliteratur (u. a. Währisch, 2025) zeigt deutlich, dass der Standard in drei Richtungen weiterentwickelt wurde: