· Fachbeitrag · Holdingstrukturen
Stiftungsholding als attraktive Alternative: 10 Vorteile im Vergleich zur GmbH-Holding
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Holdingstrukturen sind in Deutschland aufgrund der vielen steuerlichen Privilegien sehr beliebt. Besonders häufig wird die GmbH als Holdinggesellschaft gewählt. Eine echte Alternative besteht jedoch darin, die Holding in Form einer Familienstiftung zu führen. Eine solche Stiftung bietet nicht nur Vorteile bei der Erbfolge, sondern auch bei der laufenden Besteuerung. In diesem Beitrag werden zehn dieser Vorteile vorgestellt und aufgezeigt, wo sich – im Vergleich zur GmbH – Sparpotenzial ergibt.
1. Funktionen und Merkmale einer Holding
Eine Holding ist in der Regel eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft. Sie unterhält keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb, sondern hält überwiegend Anteile an Tochtergesellschaften. In diesen Tochtergesellschaften wird das operative Geschäft geführt. Die dort erzielten Gewinne fließen früher oder später an die Holding – entweder über Gewinnausschüttungen oder durch einen Gewinnabführungsvertrag. Neben dieser reinen Anteilsverwaltung kann eine Holding jedoch weitere Aufgaben übernehmen. Da auf Ebene der Holding alle finanziellen Mittel zusammenlaufen, kann sie auch Immobilien, Lizenzen oder Rechte halten und diese gegen Entgelt an Tochtergesellschaften oder an Dritte vermieten. Ebenso kann die Holding Überschüsse am Kapitalmarkt anlegen, z. B. in Aktien, Anleihen oder andere Kapitalanlagen.Eine klassische Holding übt damit Funktionen und Tätigkeiten aus, welche mit denen einer Stiftung vergleichbar sind.
Obwohl eine Holding in vielen Punkten einer Stiftung ähnelt, wird als Rechtsform oft eine GmbH gewählt. Auf den ersten Blick erscheint das naheliegend: Die Gründung einer GmbH ist günstiger und weniger beratungsintensiv als die Errichtung einer Stiftung. Zudem lassen sich auch spätere Anpassungen des Gesellschaftsvertrags einer GmbH einfacher durchführen als Änderungen einer Stiftungssatzung. Allerdings bietet eine Stiftung im Vergleich zu einer GmbH erhebliche vermögensrechtliche, finanzielle und steuerliche Vorteile.
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