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  • · Fachbeitrag · Checkliste

    Due Diligence für Softwareunternehmen als Arbeitshilfe für Steuerberater

    von Andreas Barthel, connexxa M&A für die IT-Branche, Frankfurt am Main

    | Die Transaktionsrate von Softwareunternehmen ist so hoch wie lange nicht mehr. Wie in anderen Branchen ist in der IT- und Softwarebranche neben der Konsolidierung die Unternehmensnachfolge aufgrund der Alterspyramide ein wichtiges Thema. Die Due Diligence unterliegt in dieser Branche allerdings „eigenen Gesetzen“. PU berichtet, welche das sind. |

    1. Lösung kritischer Sachverhalte im Vorfeld

    Eine gut vorbereitete Due Diligence schützt den Mandanten vor unliebsamen Überraschungen und gibt den Beratern ggf. Zeit, kritische Sachverhalte vorher zu lösen. Dies führt dazu, dass der Kaufpreis nicht unnötigerweise aufgrund behebbarer „Mängel“ vom Käufer reduziert wird.

     

    • Beispiele
    • Regelungen von Abfindungen für Handelsvertreter
    • Erkennung von Risiken aus ggf. vorliegender Scheinselbstständigkeit
    • Vervollständigung von notwendigen Verträgen, z. B. mit „Wiederverkäufern“, Kunden
    • Ergänzung von Arbeitsverträgen von Mitarbeitern bezüglich Datenschutz, Erfinderrecht etc.
    • Vereinheitlichung von Kundenverträgen
    • Darstellung von Kundenverträgen mit Escrow-Vereinbarungen, die seitens der Käufer immer sehr kritisch gesehen werden (Hinweis: Escrow bedeutet so viel wie Treuhand oder Hinterlegung)
    • IP-Rechte Dritter an der Software (z. B. bei Verwendung sogenannter Open-Source-Software)
       

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