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  • 30.03.2020 · Musterformulierungen · Downloads · Nachfolgeberatung

    Abtretungsklausel bei einer GmbH

    Die Aufnahme einer Abtretungsklausel in den Gesellschaftsvertrag einer GmbH bietet sich vor allem für solche Gesellschaften an, die verhindern wollen, dass die Erben oder Vermächtnisnehmer eines Gesellschafters den jeweiligen Geschäftsanteil nach dessen Tod behalten dürfen. Die Klausel ermöglicht – anders als die Einziehungsklausel –, dass der Geschäftsanteil z. B. auf einen gesellschaftsfremden Dritten übertragen werden kann.

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