08.09.2026 · Fachbeitrag aus PStR · Selbstanzeigeberatung
Der BGH hat entschieden, dass in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO vorliegt, wenn die einer Personenmehrheit zuzurechnenden Einkünfte zugunsten der Feststellungsbeteiligten um mindestens 140.000 EUR abweichend von den tatsächlich erzielten Einkünften festgestellt sind (14.10.25, 1 StR 445/24, juris). Fraglich ist, wie sich diese Wertgrenze auf den Selbstanzeige-Sperrgrund des ...
> lesen