18.01.2022 ·
Checklisten aus PStR · Downloads · Haftung, Insolvenz, Subventionsbetrug, Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG), Geldwäschegesetz (GWG)
Soll einem Gewerbetreibenden die Unzuverlässigkeit eines Dritten – etwa die des ehemaligen Geschäftsführers – zugerechnet werden, ist nach VG Regensburg (G Regensburg 20.4.20, RN 5 K 18.484) danach zu unterscheiden, ob ein Strohmannverhältnis vorliegt oder ob der unzuverlässige Dritte einen bestimmenden Einfluss ausübt. Zum Strohmannverhältnis die folgende Checkliste.
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18.01.2022 · Fachbeitrag aus PStR · USt-Hinterziehung
Eine USt-Hinterziehung durch Unterlassen ist im Zeitpunkt der Fristüberschreitung – trotz späterer Kenntnis des FA – vollendet. Darauf weist das BayObLG hin. Bei Anwälten und Steuerberatern darf aber die berufliche Stellung in eigenen Steuerangelegenheiten nicht strafschärfend gewertet werden. Berufsrechtliche Folgen sind i. d. R. strafmildernd zu beachten.
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18.01.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Gewerbesteuer
Soll einem Gewerbetreibenden die Unzuverlässigkeit eines Dritten – etwa die des ehemaligen Geschäftsführers – zugerechnet werden, ist nach VG Regensburg danach zu unterscheiden, ob ein Strohmannverhältnis vorliegt oder ob der unzuverlässige Dritte einen bestimmenden Einfluss ausübt.
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17.01.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Ein „Klassiker“ der Steuerhinterziehung sind sog. Abdeckrechnungen durch Scheinfirmen. Diese schreiben ihren Kunden Rechnungen „auf
Bestellung“, ohne dass tatsächlich Leistungen zugrunde liegen. Die Kunden erhalten den Rechnungsbetrag kurz nach der Überweisung anteilig
zurück. Der steuerliche Nutzen für die Kunden ist ein unberechtigter
Betriebsausgabenabzug, der zur ungerechtfertigten Steuerminimierung führt. Zudem nutzen die Rechnungsempfänger die Abdeckrechnungen, um nicht ...
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17.01.2022 · Nachricht aus PStR · BMWi
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 29.10.21 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass die Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung in Bezug auf das Wettbewerbsregister vorliegen (BAnz AT 29.10.21 B3; S. 1). Mit dieser Veröffentlichung werden gem. § 12 WRegG die Mitteilungs- und Abfragepflichten des Wettbewerbsregisters anwendbar. Darauf weist das Bundeskartellamt (BKartA) als
zuständige Registerbehörde hin (PM vom 29.10.21).
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17.01.2022 · Nachricht aus PStR · BMF
Bemessungsgrundlage für die USt-Besteuerung bei Geldspielgeräten ist der – nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums – mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen USt. Das BMF weist hierzu darauf hin, dass dabei auf den sog. „Saldo 1“ (Einwurf minus Auswurf) abzustellen ist, der bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit auf den Auslesestreifen dargestellt wird (Schreiben vom 5.11.21, III C 2 - S 7200/19/10003:005, DOK 2021/1137935, Abruf-Nr. 225772 ).
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17.01.2022 · Nachricht aus PStR · BMF
Soweit Prostituierte sog. Aliasbescheinigungen nach § 5 Abs. 6 ProstSchG nutzen, ist es für die Einzelaufzeichnungspflicht des § 146 Abs. 1 S. 1 AO ausreichend, wenn allein der Aliasname sowie die dazugehörige Verwaltungsnummer und die ausstellende Behörde in der Buchführung aufgezeichnet werden.
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12.01.2022 · Nachricht aus PStR · Cum-Ex
Es ist rechtmäßig, dass eine Deutsche Botschaft den Reisepass eines
wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall Angeklagten entzieht (VG Berlin 6.12.21, VG 23 L 684/21, Abruf-Nr. 226874 ).
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11.01.2022 · Fachbeitrag aus PStR · E-Sport als Krisengewinner
Die Einnahmen erfolgreicher E-Sportler können beachtlich sein. Nicht
jeder mag sich darüber bewusst sein, dass es sich dabei um Betriebseinnahmen handeln kann. Prominentes Beispiel hierfür ist der schwedische Fnatic-Star Flusha, der Ende 2020 wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, weil er Counterstrike-GO-Turniereinnahmen i. H. v. 120.000 USD aus 2015 nicht beim FA angegeben hatte. Der Beitrag zeigt, unter welchen
Voraussetzungen steuerliche Pflichten für E-Sportler entstehen.
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10.01.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
„Evident realitätsfern“ und verfassungswidrig, so die Entscheidung des BVerfG (BVerfG 8.7.21, 1 BvR 2237/14 u. 1 BvR 2422/17, Abruf-Nr. 224140 ) zur Höhe von Nachzahlungs-, aber auch Erstattungszinsen auf Steuerforderungen (§ 233a AO und § 238 AO) seit 2014. Eine Änderung muss der Gesetzgeber jedoch erst für Zinsen ab 2019 vornehmen. Diese lange erwartete Entscheidung hat finanzielle Auswirkungen auf sehr viele Steuerfestsetzungen der letzten Jahre. Eine Ausnahme gilt jedoch für ...
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