02.04.2014 · Nachricht aus PStR · Vorbereitung Gesetzesentwurf
Die Finanzminister der Länder haben am 27.3.14 in Berlin angemerkt, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt und deshalb konsequent bekämpft werden muss. Sie dürfe daher im Interesse der ehrlichen Steuerzahler kein kalkulierbares und hinnehmbares Risiko sein. Die Finanzminister sprechen sich für eine deutliche Verschärfung des Rechtsinstituts der strafbefreienden Selbstanzeige aus, eine Abschaffung des § 371 AO ist aktuell nicht geplant. Bis zum 9.5.14 soll die Arbeitsgruppe der ...
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28.03.2014 · Nachricht aus PStR · Pressemitteilung
Am 19.3.14 haben sich 44 Staaten und Gebiete in einer gemeinsamen Erklärung zum Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten bekannt und gleichzeitig einen Zeitplan vorgelegt.
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28.03.2014 · Nachricht aus PStR · Pressemitteilung
Die Finanzminister der Länder haben sich am 27.3.14 für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen weiter verschärft werden. Rechtliche Details müssen noch geklärt werden.
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28.03.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Der Steuerberater unterliegt bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen (BGH 7.3.13, IX ZR 64/12, PStR 13, 168; BGH 6.6.13, IX ZR 204/12, PStR 13, 219). Dies gilt auch dann, wenn der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater weitergehend erklärt, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege (BGH 6.2.14, IX ZR 53/13).
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28.03.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof
Eine Verletzung der in § 393 Abs. 1 S. 4 AO angeordneten Belehrungspflicht führt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dazu, dass ermittelte Tatsachen im Besteuerungsverfahren einem Verwertungsverbot unterliegen (BFH 8.1.14, X B 112/13, X B 113/13, Abruf-Nr. 140625; siehe auch BFH 23.1.02, XI R 11/01, BFHE 198, 7; BFH 19.12.11, V B 37/11, BFH/NV 12, 956).
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20.03.2014 · Nachricht aus PStR · Bundesgerichtshof
Übernimmt der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um Arbeitslohn (BGH 14.11.13, VI R 36/12, Abruf-Nr. 140265 ).
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20.03.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Verwertungsverbot
Der VGH Rheinland-Pfalz hat zwar in seiner Entscheidung vom 24.2.14 die Verwertbarkeit der angekauften Steuerdaten-CD noch für zulässig gehalten und die Verfassungsbeschwerde gegen einen auf diese Informationen gestützten Durchsuchungsbeschluss als unbegründet zurückgewiesen (VGH Rheinland-Pfalz 24.2.14, VGH B 26/13, Abruf-Nr. 140761 ). Gleichzeitig schließt das Gericht jedoch nicht aus, dass künftig der Ankauf rechtswidrig erlangter Bankdaten verfassungswidrig sein kann.
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19.03.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Der Umgang mit Steuerstrafverfahren gegen den eigenen Mandanten wirft bei Steuerberatern erfahrungsgemäß folgende Fragen auf: Müssen und sollen überhaupt weitere Steuererklärungen abgegeben werden, solange der strafrechtliche Vorwurf noch nicht gekl ärt ist? Und wenn ja, welche Angaben sollen gemacht werden, um das Risiko zu vermeiden, dass sich daraus neue strafrechtliche Vorwürfe ergeben?
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19.03.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Ein Mitarbeiter der Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle prüfte einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb. Es lagen mehrere Kontrollmitteilungen vor. Danach fehlten in der Buchführung ganze Baustellen.
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19.03.2014 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Bei Lebensversicherungen können Steuerstundungseffekte genutzt werden, solange es während der vereinbarten Laufzeit zu keinen Rückzahlungen kommt. Grundsätzlich profitieren auch sogenannte Lebensversicherungsmäntel (Wraps) von den günstigen steuerlichen Regelungen. Die Steuervergünstigungen können aber versagt werden, wenn kein bzw. ein unzureichender Todesfallschutz vereinbart wurde oder auch, wenn die Steuerpflichtigen weiterhin über das eingebrachte Vermögen disponieren können.
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