Ab jetzt gemeinsam: PPZ und ZP Zahnarztpraxis professionell
Seit Januar 2021 lesen Sie alles Wichtige zu Praxisführung, Teammanagement, Kommunikation, Recht, Digitalisierung uvm. in der neu gestalteten ZP Zahnarztpraxis professionell (iww.de/zp).
Denn nach 15 Jahren haben wir uns entschieden, alle Informationen zum Praxismanagement in einem Informationsdienst zu bündeln.
Für Sie als PPZ-Leser ändert sich dadurch (fast) nichts. Sie erhalten weiterhin jeden Monat wertvolle Informationen für Ihre Praxis bequem in einem Informationsdienst zusammengefasst ‒ für mehr Erfolg und Zufriedenheit im Beruf.
Zugegeben: Geheimcodes in der Zahnarztpraxis sind nicht alltäglich. Dennoch arbeiten einige, gerade größere Praxen damit. Solche Codes bieten sich für Situationen an, in denen die Patienten nicht mitbekommen sollen, was tatsächlich gemeint ist.
Zum 01.10.2017 ergibt sich eine grundsätzliche Änderung für alle bundesweiten Ausbildungsverträge: Ab dann müssen diese Verträge eine Vereinbarung über die Form (schriftlich oder elektronisch) des ...
Praxisbroschüren haben eine gute Außenwirkung – wenn sie denn gut gemacht sind. Für das Erstellen nehmen viele Praxisinhaber professionelle Hilfe in Anspruch und nehmen die hohen Kosten in Kauf. Kommt es aber auch ...
Immer wieder stellen Leser von PPZ Fragen zu Abrechnungsproblemen. Heute beantwortet die Redaktion u. a. Fragen zur Abrechnung von Kofferdam und zur Abrechnung einer weichbleibenden Unterfütterung.
Verletzt eine Praxismitarbeiterin ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht, indem sie Patientendaten an eine nicht berechtigte Person weitergibt, so stellt dies an sich einen wichtigen Grund dar, das ...
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat im April 2017 bei den 113 gesetzlichen Krankenkassen eine neue Umfrage zur Bezuschussung der professionellen Zahnreinigung (PZR) durchgeführt. Gefragt wurde, ob es ...
Eine Metaanalyse entsprechender Studien beurteilte die Auswirkungen der Behandlung von Parodontalerkrankungen bei Schwangeren: Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen die Anzahl der Frühgeburten (< 37 Wochen der Schwangerschaft) reduziert. Jedoch kann sie die Anzahl der geborenen Babys mit einem Gewicht von weniger als 2.500 g verringern.