05.08.2022 · Fachbeitrag aus PP · Rückengesundheit
Dieser Beitrag konkretisiert die ergonomischen Anforderungen für die Gestaltung und den Betrieb von Bildschirmarbeitsplätzen in Form einer Checkliste. Mit deren Hilfe können Sie sowohl die Bildschirmarbeitsplätze in Ihrer eigenen Praxis überprüfen als auch – da Sie ja als Physiotherapeuten hauptsächlich am bzw. mit Patienten arbeiten – Ihre Patienten beraten. So fördern Sie sowohl Ihre eigene Gesundheit bzw. die Ihres Teams als auch den Therapieerfolg aufseiten Ihrer Patienten.
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05.08.2022 · Fachbeitrag aus PP · Praxisangebot
Man soll ja nicht immer alles so ernst nehmen – gerade in der Medizin. Und Lachen ist bekanntermaßen gesund. Da bietet es sich doch auch für niedergelassene Physiotherapeuten geradezu an, den gesundheitsfördernden Effekt des Lachens therapeutisch auszunutzen. Klingt lächerlich? Lassen Sie sich eines Besseren belehren.
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05.08.2022 · Fachbeitrag aus PP · Gehaltsextras
Insbesondere bei Physiopraxen in Großstädten sind Parkplätze Mangelware. Während die wenigen Parkplätze oft den Patienten dienen, müssen sich die Angestellten meist selbst um einen Parkplatz bemühen. Dies kann zur Unzufriedenheit führen. Unterstützt der Praxisinhaber seine Beschäftigten bei dem Parkplatzproblem, kann er dadurch diese an seine Praxis binden. Hierfür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist äußerst lukrativ und spart Steuern sowie Sozialabgaben.
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04.08.2022 · Fachbeitrag aus PP · Einrichtungsbezogenes Betretungsverbot
So umstritten die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen inzwischen auch ist, hat sie bisher weiterhin Bestand: Gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) können die Gesundheitsämter in bestimmten Fällen Tätigkeits- und/oder Betretungsverbote verhängen (s. u.). Eine ungeimpfte ZFA hat sich nun ohne Erfolg gegen ein behördliches Verbot gewehrt, die Zahnarztpraxis zu betreten, in der sie angestellt ist. Das Gericht lehnte ihren dagegen gerichteten Eilantrag ab ...
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03.08.2022 · Fachbeitrag aus PP · Entgeltfortzahlung
Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt. Die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) findet keine Anwendung (Arbeitsgericht [ArbG] Kiel, Urteil vom 27.06.2022, Az. 5 Ca 229 f/22, Berufung wurde ...
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02.08.2022 · Fachbeitrag aus PP · Mietrecht
Für die Feststellung eines Mietmangels kommt es nicht darauf an, ob die Nutzung der Trinkwasserversorgung mit Sicherheit zu einer Gesundheitsgefährdung geführt hat (z. B. durch Überschreiten eines durch Richtlinien oder Verordnungen aufgestellten Grenzwerts). Es genügt, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Eine reine Gefahrbesorgnis wegen Legionellenbelastung rechtfertigt eine Mietminderung von 10 Prozent (Amtsgericht Wedding, Urteil vom 17.03.2022, Az.13 C 335/21, ...
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29.07.2022 · Nachricht aus PP · Pflegeeinrichtungen
Beschäftigte haben nach § 150a Sozialgesetzbuch (SGB) XI (in der am 23.05.2020 geltenden Fassung) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie vom 01.03.2020 bis einschließlich 31.10.2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum muss nicht zusammenhängend erfolgen.
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27.07.2022 · Fachbeitrag aus PP · Behandlungsvertrag
Wer wird bei Behandlungen von Kindern Vertragspartner des Physiotherapeuten? Und wann darf der Physiotherapeut ein Ausfallhonorar verlangen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung befasst (BGH, Urteil vom 12.05.2022, Az. III ZR 78/21).
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26.07.2022 · Nachricht aus PP · Praxisräume
Ein leidiges Thema sind auch in Physiopraxen die Heizkosten (PP 03/2022, Seite 11 f.) Seit dem 01.01.2022 gilt laut Heizkostenverordnung (HeizKV) bei der Heizkostenabrechnung folgende mieterfreundliche Regelung: Bei fernablesbarer Geräteausstattung muss der Vermieter/Wärmemessdienst dem Mieter seit dem 01.01.2022 den Verbrauch „im letzten Monat in Kilowattstunden“ mitteilen. Tut er das nicht, dürfen Sie als Mieter Ihren Kostenanteil um drei Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1 S. 3 HeizKV).
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