SachleistungenÜberlassung von Parkplätzen an Mitarbeiter und die steuerlichen Folgen
02.07.20182 Min. Lesedauervon Steuerberaterin Sonja Steben, hsp herberg & partner mbB, Dortmund
Gerade in Großstädten und attraktiven Innenstadtlagen können Sie als selbstständiger Physiotherapeut Mitarbeiter an Ihre Praxis binden, wenn Sie ihnen kostenfreie oder verbilligte Parkplätze zur Verfügung stellen. Beide Varianten der Parkraumüberlassung wirken sich auf Lohn- und Umsatzsteuer aus.
Unentgeltliche Parkraumüberlassung
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EinloggenAUSGABE: PP 07/2018, S. 20 · ID: 45327169