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AbrechnungLeserforum: Sind BGF-Maßnahmen im Auftrag der Krankenkasse umsatzsteuerpflichtig?

02.07.20181 Min. LesedauerIWW

Frage: „Ich bin selbstständige Physiotherapeutin und habe im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) bei einem Unternehmen eine Arbeitsplatzbegehung durchgeführt. Diese Maßnahme erfolgte im Auftrag der Krankenkasse, an die ich dafür eine Rechnung schicke. Ist die Rechnung mit Mehrwertsteuer zu stellen?“

Antwort: In diesem Fall fällt Umsatzsteuer an, da weder eine Heilbehandlung noch einer der anderen Fälle des § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) vorliegt. Die Umsatzsteuer könnte allenfalls entfallen, wenn Sie als Praxisinhaberin unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen (Umsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorigen Kalenderjahr nicht über 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro). Dass der Auftrag von der Krankenkasse stammt, ändert an der Umsatzsteuerpflicht nichts. Die Krankenkasse ist ein Auftraggeber wie jeder andere auch. Ob Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach dem beauftragten Unternehmen, und ob dieses sich auf § 4 UStG berufen kann.

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AUSGABE: PP 07/2018, S. 1 · ID: 45359026

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