StrafverfolgungBehördliche Durchsuchung Ihrer Physiopraxis: So verhalten Sie sich richtig
Wer sich als Praxisinhaber an die Gesetze hält, wird kaum Besuch von der Steuerfahndung (PP 07/2008, Seite 1) oder der Staatsanwaltschaft bekommen. Das ist eine übliche, jedoch falsche Ansicht: Immer neue Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung es zu kontrollieren gilt, aber auch Aktionen Dritter, über die Sie nicht informiert sind, können Ihre Praxis ins Visier der Behörden geraten lassen. Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, stören behördliche Ermittlungen den Praxisbetrieb. PP zeigt Ihnen, wie Sie und Ihr Team sich im Ernstfall korrekt verhalten.
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EinloggenAUSGABE: PP 07/2018, S. 16 · ID: 45328166