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LeserforumSommerhitze in der Praxis: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Praxisinhaber als Mieter?

02.07.20183 Min. Lesedauervon RAin Walburga van Hövell, lennmed.de Rechtsanwälte, Bonn, Berlin, Baden-Baden

Frage: Mit großem Interesse habe ich das Leserforum zur Raumtemperatur gelesen (PP 07/2017, Seite 20) gelesen. Jeden Sommer herrschen in meinen Praxisräumen Raumtemperaturen von über 30 ºC. Der Grund: Einige Fenster haben keine Vorrichtung zur Abschattung (Jalousien o. Ä.). Als Arbeitgeber habe ich keine Handhabe für bauliche Maßnahmen an Mieträumen. Auch den Einbau einer Klimaanlage verweigert mir der Vermieter. Was kann ich tun?

Antwort: Im Mietrecht gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich einer bestimmten Raumhöchsttemperatur. Auch eine hierzu höchstrichterliche Entscheidung fehlt, und die Oberlandesgerichte (OLG) sind sich zu dieser Frage uneins. Für Sie als Mieter von Praxisräumen empfiehlt sich während einer „heißen Phase“ deswegen folgende Vorgehensweise:

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AUSGABE: PP 07/2018, S. 8 · ID: 45143524

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