Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Werbung mit Wirksamkeit: Therapeutin versäumt Widerspruch, Unterlassungsverfügung hat Erfolg

Juli 2019

WettbewerbsrechtWerbung mit Wirksamkeit: Therapeutin versäumt Widerspruch, Unterlassungsverfügung hat Erfolg

29.05.20192 Min. Lesedauervon RAin, FA MedR Dr. Birgit Schröder, Hamburg

Wer gegen irreführende Wirksamkeitsaussagen in der Heilmittelwerbung vorgehen will (z. B. als Mitbewerber), kann eine Unterlassungsverfügung beantragen. Ein solcher Antrag ist erfolgreich, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Wirksamkeitsaussagen wissenschaftlich umstritten sind und sich der Werbende dazu nicht geäußert hat (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt a. M., Beschluss vom 19.12.2018, Az. 6 W 97/18).

Sachverhalt

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 07/2019, S. 14 · ID: 45949743

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte