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Juli 2019

WettbewerbsrechtLG Stuttgart: Verstoß gegen die DSGVO ist kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

24.06.20192 Min. Lesedauervon RA Manfred Weigt, Bielefeld

Ein Unternehmen, das gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, kann dafür nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Der Sanktionskatalog der DSGVO ist als in sich abgeschlossen anzusehen (Landgericht [LG] Stuttgart, Urteil vom 20.05.2019, Az. 35 O 68/18). Mit seiner Entscheidung folgt das LG Stuttgart der Mehrheit der deutschen Rechtsprechung. Allerdings gibt es auch Gerichte, die anderer Auffassung sind (z. B. Hanseatisches Oberlandesgericht, PP 03/2019, Seite 17).

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AUSGABE: PP 07/2019, S. 13 · ID: 45984973

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