BerufsrechtBSG-Urteil zur Zulassungserweiterung für Fachkraft ohne separaten Raum – Urteilsgründe veröffentlicht
03.07.20191 Min. LesedauerIWW
Ausgabe 3 | 2019
Seite 12–13
Am 20.12.2018 hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine Ergotherapiepraxis, die ihre Zulassung um eine Teilzeitkraft nur für Hausbesuche erweitern will, keine zusätzlichen Räume dafür vorhalten muss (PP 03/2019, Seite 12). Inzwischen liegen die Urteilsgründe vor.
Merke | Ab dem 01.01.2020 verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände über einen neuen Bundesrahmenvertrag, der zum 01.07.2020 in Kraft treten soll. Wie sich dieser auf die Zulassungsempfehlungen auswirken soll, ist noch offen (PP 05/2019, Seite 3). Bis dahin bleibt als sicherster Weg für Praxisinhaber, vorab auf Landesebene bei der jeweiligen Zulassungsstelle nachzufragen.
AUSGABE: PP 07/2019, S. 1 · ID: 45994155