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ScheinselbstständigkeitVertrauensschutz für freie Mitarbeiter: Arbeitgeber können Vergütung nicht zurückverlangen

05.11.20202 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Wenn sich ein freies Mitarbeiterverhältnis im Nachhinein als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erweist, können Arbeitgeber grundsätzlich nicht die Rückzahlung der gezahlten Honorare für einen freien Mitarbeiter verlangen. Betroffene Mitarbeiter können sich auf Vertrauensschutz berufen (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2020, Az. 1 Sa 115/19). Das Urteil betrifft zwar einen Pflegedienstleiter in einem Pflegeheim, ist aber genauso für Physiotherapeuten relevant.

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AUSGABE: PP 03/2021, S. 5 · ID: 46910191

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