HaftungsrechtKursteilnehmer oder Patient beschädigt Praxisausstattung: So verhalten Sie sich rechtskonform
24.02.20216 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Unverhofft kommt oft: Ein Patient stößt versehentlich am Empfang einen Laptop vom Tisch, ein Kursteilnehmer beschädigt einen Stepper bei der Benutzung. Wann müssen Schädiger für den Schaden aufkommen? Wie hoch ist der Schadenersatzanspruch? Wie fordere ich als Praxisinhaber rechtskonform Schadenersatz? Und wie beuge ich Unklarheiten schon im Behandlungs-/Kursvertrag vor? Die Antworten darauf gibt dieser Beitrag.
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EinloggenAUSGABE: PP 03/2021, S. 6 · ID: 47127333