ArbeitsrechtVerspätete Anzeige krankheitsbedingter AU kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein
Die verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) oder deren Fortdauer kann einen verhaltensbedingten Grund für eine Kündigung darstellen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 07.05.2020, Az. 2 AZR 619/19).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 03/2021, S. 9 · ID: 47070989