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ArbeitsrechtVerspätete Anzeige krankheitsbedingter AU kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein

04.02.20212 Min. Lesedauervon RA Kristian Schwiegk, Voß & Partner, Münster, voss-medizinrecht.de

Die verspätete Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) oder deren Fortdauer kann einen verhaltensbedingten Grund für eine Kündigung darstellen (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 07.05.2020, Az. 2 AZR 619/19).

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AUSGABE: PP 03/2021, S. 9 · ID: 47070989

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