Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Unzulässiges jameda-Geschäftsmodell hat kein automatisches „Recht auf Löschung“ zur Folge

PraxismarketingUnzulässiges jameda-Geschäftsmodell hat kein automatisches „Recht auf Löschung“ zur Folge

05.03.20182 Min. Lesedauervon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Münster/Dortmund

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut über die Datenspeicherung zur Vorhaltung einer Internet-Profilseite für das Arztsuch- und -bewertungsportal jameda.de entschieden. Dabei verpflichtete er die Portalbetreiberin, die Profilseite einer Ärztin vollständig zu löschen (BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17). Betroffene Ärzte (und auch Physiotherapeuten!) müssen die Aufnahme in Portalprofile und dort abgegebene Bewertungen trotzdem weiterhin grundsätzlich hinnehmen. Anders als vielfach dargestellt, bringt das BGH-Urteil also kein grundsätzliches „Recht auf Löschung“ mit sich.

Sachverhalt

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 03/2018, S. 20 · ID: 45155087

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte