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GesundheitsfachberufeAb dem 22.03.2018 gelten neue Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikern

28.02.20181 Min. LesedauerIWW

Am 22.03.2018 treten die neuen „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern“ in Kraft (Volltext online unter www.iww.de/s1747).

Hintergrund sind die Forderungen nach mehr Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (siehe PP 10/2017, Seite 7). Welchen Inhalt die Leitlinien genau haben und was sie für Physiotherapeuten und (sektorale) Heilpraktiker bedeuten, beleuchtet PP in einem Folgebeitrag.

AUSGABE: PP 03/2018, S. 2 · ID: 45162487

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