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ArbeitsrechtBetriebsferien in der Praxis: Das ist erlaubt

19.02.20184 Min. Lesedauervon RA, FA für MedR und Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund

Viele Kleinbetriebe – so auch Physiotherapiepraxen – planen ihren Urlaub zum Jahreswechsel, spätestens jedoch zu Beginn des Jahres. Vielfach wird angenommen, dass, wenn der Praxisinhaber Urlaub macht, auch die Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Die Praxis macht dann „Betriebsferien“. Dies trifft indes nur bedingt zu. Der folgende Beitrag stellt die maßgebliche Rechtsprechung zu dieser Frage vor und zeigt alternative Lösungsmöglichkeiten auf.

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AUSGABE: PP 03/2018, S. 18 · ID: 45138588

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