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KooperationenKooperation von Physiopraxis und Fitnessstudio: Das ist rechtlich erlaubt

23.02.20185 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

Grundsätzlich sind Kooperationen zwischen Physiotherapiepraxen und Fitnessstudios zulässig. Ob Sie die Zusammenarbeit mit dem Fitnessstudio als reine Kooperation ausgestalten oder Ihre Physiopraxis in das Studio integrieren (PP 02/2018, Seite 8), entscheiden Sie letzten Endes gemeinsam mit Ihrem Kooperationspartner. Als Praxisinhaber müssen Sie für sich abwägen, welche Form der Kooperation für Sie am sinnvollsten ist. PP fasst die jeweiligen rechtlichen Besonderheiten für Sie zusammen.

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AUSGABE: PP 03/2018, S. 13 · ID: 45143318

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