HilfsmittelBillig und gut? – BMG beobachtet Hilfsmittelausschreibungen der Krankenkassen
05.03.20184 Min. Lesedauervon Silke Jäger, Fachjournalistin Gesundheitswesen
Krankenkassen entscheiden mithilfe von Ausschreibungen, welche Hilfsmittel (z. B. Rollstühle) sie bezahlen. Ein Gesetz aus dem Jahr 2017 schreibt vor, dass dabei neben dem Preis auch die Qualität zu 50 Prozent in den Auswahlprozess einfließt. Neue Ausschreibungen einzelner Kassen lassen Zweifel daran aufkommen, ob sie sich an diese Vorgabe halten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) prüft die und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Ausschreibungspraxis künftig genauer beobachten).
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EinloggenAUSGABE: PP 03/2018, S. 8 · ID: 45137780