PersönlichkeitsrechtWerbung mit Mitarbeiterfoto ohne Einwilligung kann auch Diskriminierung sein
Wenn Sie in der Außendarstellung Ihrer Physiopraxis die Diversität Ihres Teams über Mitarbeiterfotos abbilden möchten, müssen Sie die darauf abgebildeten Personen fragen, ob diese mit der Abbildung einverstanden sind. Missachtung kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen – nicht nur wegen Datenschutzverstößen, sondern u. U. auch wegen Diskriminierung (Arbeitsgericht Münster, Urteil vom 25.03.2021, Az. 3 Ca 391/20).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 12/2021, S. 11 · ID: 47807885