BerufsrechtSektorale HP-Erlaubnis für Chiropraktiker – BVerwG läutet nächste Runde im Rechtsstreit ein
08.11.20212 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Für die Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis)muss der betreffende Bereich der Heilkunde hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar sein. Dies setzt indes keinen vom Gesetzgeber geschaffenen normativen Rahmen des Berufsbilds voraus (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 25.02.2021, Az. 3 C 17/19). Im Rechtsstreit um eine sektorale HP-Erlaubnis für Chiropraktik hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht die nächste Runde eingeläutet: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg muss nun prüfen, ob die Chiropraktik auch ohne gesetzliche Regelung zum Berufsbild klar abgrenzbar und ausdifferenziert ist.
Sachverhalt und Verfahrensgang
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EinloggenAUSGABE: PP 12/2021, S. 6 · ID: 47773605