Häusliches ArbeitszimmerKosten für betrieblichen Pilates-Raum im eigenen Wohnhaus sind unbeschränkt abziehbar
Ein mit Pilates-Geräten ausgestatteter Raum im Untergeschoss einer Wohnung gilt als betriebsstättenähnlich. Der Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer (PP 05/2017, Seite 2) ist daher nicht auf 1.250 Euro begrenzt (Finanzgericht [FG] München, Bescheid vom 02.03.2021, Az. 10 K 1251/18).
FG folgt Rechtsprechung des BFH
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 12/2021, S. 20 · ID: 47777833