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Dez. 2021

Häusliches ArbeitszimmerKosten für betrieblichen Pilates-Raum im eigenen Wohnhaus sind unbeschränkt abziehbar

11.11.20212 Min. Lesedauervon StB Christian Herold, Herten, herold-steuerrat.de

Ein mit Pilates-Geräten ausgestatteter Raum im Untergeschoss einer Wohnung gilt als betriebsstättenähnlich. Der Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer (PP 05/2017, Seite 2) ist daher nicht auf 1.250 Euro begrenzt (Finanzgericht [FG] München, Bescheid vom 02.03.2021, Az. 10 K 1251/18).

FG folgt Rechtsprechung des BFH

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AUSGABE: PP 12/2021, S. 20 · ID: 47777833

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