AbrechnungHygienepauschale bis zum 31.03.2022 verlängert
25.11.20211 Min. LesedauerIWW
Heilmittelpraxen dürfen die Corona-Hygienepauschale (Abruf-Nr. 47341605) nun bis zum 31.03.2022 abrechnen. Möglich wurde dies durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG; vgl. Bundesgesundheitsministerium [BMG]; iww.de/s5677). Darin wird die Pauschale von der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt. Diese endete mit Ablauf des 25.11.2021.
AUSGABE: PP 12/2021, S. 1 · ID: 47837378