EntgeltfortzahlungKrankschreibung nach Kündigung: Beweiswert einer AU-Bescheinigung kann erschüttert sein
21.09.20212 Min. LesedauerIWW
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte AU passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 08.09.2021 die Rechte von Arbeitgebern in puncto „Verweigerung der Lohnfortzahlung“ gestärkt (Az. 5 AZR 149/21, Abruf-Nr. 224708).
Zeitliche Überlappung veranlasst Arbeitgeber zu Gegenmaßnahmen
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EinloggenAUSGABE: PP 12/2021, S. 10 · ID: 47675578