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Frage: „In PP habe ich gelesen, dass der Eingangsbereich einer Praxis nicht per Videokamera überwacht werden darf (PP 08/2017, Seite 16). Darf man zur Abschreckung im Eingangs- und Rezeptionsbereich Hinweisschilder auf Videoüberwachung anbringen, auch wenn keine Kamera existiert?“

Antwort: Gegen ein solches Schild (oder auch eine Kamera-Attrappe) bestehen aus unserer Sicht keine Einwände. Insbesondere ist keine Einwilligung der Patienten oder auch des Personals notwendig, da ja de facto nicht in die Rechte dieser Personen eingegriffen wird. Allerdings ist fraglich, ob ein solches Abschreckungsmodell „auffliegen“ würde (z. B., wenn jemand verlangt, die Aufnahme seiner Person zu unterlassen). Zumindest was das Praxispersonal anbetrifft, müsste wohl das Einverständnis aller Betroffenen eingeholt werden, auch wenn keine echte Kamera installiert wird, allein um den Schein zu wahren und den Abschreckungseffekt nicht zu gefährden.

AUSGABE: PP 01/2018, S. 1 · ID: 45059016

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