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  3. Die neue DSGVO in der Physiopraxis: Patienteneinwilligungen rechtssicher gestalten

Personenbezogene Daten dürfen immer nur für einen bestimmten Zweck im dafür benötigten Umfang erhoben und genutzt werden. Am 25.05.2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten ihre volle Wirkung entfalten (PP 12/2017, Seite 13). Die DSGVO stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten unter einen Erlaubnisvorbehalt: Sie dürfen (abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen) nur mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden. Wann eine Einwilligung erforderlich ist und wie diese aussehen muss, fasst PP zusammen.

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AUSGABE: PP 01/2018, S. 13 · ID: 45020966

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