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  3. Die Leistungspflicht der PKV beschränkt sich nicht auf die Erstattung ortsüblicher Kosten

Private Krankenversicherungen (PKVen) kürzen regelmäßig Therapeutenrechnungen. Oft mit der Begründung, die berechnete Vergütung sei zu hoch bzw. nicht ortsüblich. Solche pauschalen Aussagen sind allerdings nicht statthaft, wie das Amtsgericht (AG) Dortmund kürzlich entschieden hat (Urteil vom 18.07.2017, Az. 425 C 2687/17).

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AUSGABE: PP 01/2018, S. 11 · ID: 44950791

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