PrivatpatientenDie Leistungspflicht der PKV beschränkt sich nicht auf die Erstattung ortsüblicher Kosten
18.12.20172 Min. Lesedauervon RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RAin Vera Keisers, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster
Private Krankenversicherungen (PKVen) kürzen regelmäßig Therapeutenrechnungen. Oft mit der Begründung, die berechnete Vergütung sei zu hoch bzw. nicht ortsüblich. Solche pauschalen Aussagen sind allerdings nicht statthaft, wie das Amtsgericht (AG) Dortmund kürzlich entschieden hat (Urteil vom 18.07.2017, Az. 425 C 2687/17).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2018, S. 11 · ID: 44950791