GewerberaummieteMieter zahlt wegen fehlerhafter Schaltung zu viel Strom – außerordentliche Kündigung rechtens
03.11.20232 Min. LesedauerIWW
Wenn über den Stromzähler eines Mieters der Stromverbrauch anderer Mietparteien mitläuft und der Vermieter diesen Mangel nicht behebt, kann der Mieter außerordentlich kündigen (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Urteil vom 25.01.2023, Az. 5 U 1239/22, Abruf-Nr. 237243).
Stromversorgung fehlerhaft, Mieter kündigt außerordentlich und obsiegt
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 11/2023, S. 13 · ID: 49763819