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GewerberaummieteMieter zahlt wegen fehlerhafter Schaltung zu viel Strom – außerordentliche Kündigung rechtens

03.11.20232 Min. LesedauerIWW

Wenn über den Stromzähler eines Mieters der Stromverbrauch anderer Mietparteien mitläuft und der Vermieter diesen Mangel nicht behebt, kann der Mieter außerordentlich kündigen (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Urteil vom 25.01.2023, Az. 5 U 1239/22, Abruf-Nr. 237243).

Stromversorgung fehlerhaft, Mieter kündigt außerordentlich und obsiegt

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AUSGABE: PP 11/2023, S. 13 · ID: 49763819

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