FachkräftemangelWas bedeutet das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Physiopraxis?
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde am 07.07.2023 im Bundesrat beschlossen. Einige Regelungen treten bereits ab November 2023 in Kraft, andere ab März 2024 bzw. ab Juni 2024. Das Gesetz soll neben anderen Maßnahmen in der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern im Inland dazu beitragen, dem immer stärker auftretenden und in allen Branchen zu spürenden Fachkräftemangel durch Einwanderung ausländischer Fachkräfte entgegenzuwirken. Es schafft Möglichkeiten einzuwandern, um in Deutschland erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. Was das Gesetz für Physiopraxen bedeutet, fasst dieser Beitrag zusammen.
Inhaltsverzeichnis
- Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt wird vereinfacht
- Chancenkarte für Einreise zur Arbeitsplatzsuche ab Juni 2024
- Heilberufe bleiben berufsrechtlich reglementiert
- Personen aus EU-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel
- Neuregelungen zur Blauen Karte EU gelten ab dem 18.11.2023
- Das gilt ab März 2024 für Therapeuten ohne Hochschulabschluss (die keine Blaue Karte EU bekommen können)
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2023, S. 3 · ID: 49737776