DatenschutzZwei verschiedene Dinge: Widerruf und Widerspruch nach der DSGVO
29.10.20202 Min. Lesedauervon RA Tim Hesse und Alina Steinkühler, Kanzlei am Ärztehaus, Münster/Dortmund, kanzlei-am-aerztehaus.de
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedarf jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten einer rechtlichen Grundlage (PP 01/2018, Seite 13). Soweit sich die Befugnis zur Patientendatenverarbeitung nicht wie gewöhnlich aus dem Behandlungsvertrag ergibt, ist in der physiotherapeutischen Praxis die Einwilligung des Patienten in den Verarbeitungsvorgang einzuholen. Eine erteilte Einwilligung kann der Patient widerrufen – oder er kann der Verarbeitung seiner Daten generell widersprechen. Dieser Beitrag erläutert die Unterschiede.
Das Recht des Patienten auf Widerruf
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2020, S. 12 · ID: 46915006