Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. IFK und PHYSIO-DEUTSCHLAND warnen: Neue Vordrucke zur Heilmittelverordnung dürfen erst ab dem 01.01.2021 verwendet werden

HeilmittelverordnungIFK und PHYSIO-DEUTSCHLAND warnen: Neue Vordrucke zur Heilmittelverordnung dürfen erst ab dem 01.01.2021 verwendet werden

05.10.20201 Min. LesedauerIWW

Die Änderung der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) zum 01.01.2021 sieht u. a. einen neuen Verordnungsvordruck vor. Offenbar sind in einzelnen Physiopraxen schon jetzt Verordnungen auf Vordrucken aufgetaucht, die erst ab dem 01.01.2021 gültig sind. Das berichten der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. und PHYSIO-DEUTSCHLAND übereinstimmend auf ihren Websites.

Wird Ihnen eine Verordnung auf einem Vordruck vorgelegt, der erst ab dem 01.01.2021 gilt, so kontaktieren Sie unbedingt den verordnenden Arzt. Die Vordrucke dürfen auf keinen Fall jetzt schon verwendet werden. Ärzte müssen Heilmittel zzt. noch auf Vordrucken verordnen, die bis zum 31.12.2020 gelten.

PraxistippS |

  • Weisen Sie den verordnenden Arzt auf folgende Veröffentlichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hin, die den alten und den neuen Vordruck einander gegenüberstellt: kbv.de/html/22246.php.
  • Ggf. muss der Arzt seinen Softwarehersteller kontaktieren, damit er die Arztsoftware entsprechend anpassen kann.

AUSGABE: PP 11/2020, S. 1 · ID: 46903878

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte