ThemenspezialFreie Mitarbeiter als Therapeuten beschäftigen – im Einklang mit dem Sozialversicherungsrecht
09.10.20202 Min. LesedauerIWW
Freie Mitarbeiter zu beschäftigen, kann sich für niedergelassene Physiotherapeuten lohnen: Es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an, und der Mitarbeiter wird nach tatsächlich geleistetem Arbeitsaufwand bezahlt. An die Sozialversicherungsfreiheit sind freilich verschiedene Kriterien geknüpft. Diese haben sich in den vergangenen Jahren in der – z. T. höchstrichterlichen – Rechtsprechung herauskristallisiert.
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2020, S. 9 · ID: 46903086