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ScheinselbstständigkeitLogopädin als freie Dozentin: BSG definiert Kriterien für die Sozialversicherungspflicht

15.09.20202 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

In der Ausbildung des beruflichen Nachwuchses sind niedergelassene Therapeuten gefragte Ausbilder. Diese Tätigkeit üben sie häufig nebenberuflich aus. Daher kommt es sowohl für sie auch für die Ausbildungsstätte darauf an, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer Abgabepflicht begründet wird. Welche Kriterien hier gegeben sein müssen, hat nun das Bundessozialgericht (BSG) für eine Logopädin klargestellt (Beschluss vom 05.05.2020, Az. B 12KR 82/19 B).

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AUSGABE: PP 11/2020, S. 8 · ID: 46848976

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