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BerufsrechtHeilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Ergotherapie beschränkt werden

06.04.20172 Min. Lesedauervon RA Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund

Ergotherapeuten haben Anspruch auf eine sektorale Heilpraktikererlaubnis Ergotherapie, wenn kein Versagensgrund nach § 2 Abs. 1 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (DVO-HeilprG) dagegenspricht (Verwaltungsgericht [VG] Oldenburg, Urteil vom 31.01.2017, Az. 7 A 3879/16).

Versagensgründe der Heilpraktikererlaubnis nach § 2 Abs. 1 DVO-HeilprG

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AUSGABE: PP 04/2017, S. 14 · ID: 44586325

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