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EinkommensteuerBFH: Doppelter Abzugsbetrag für häusliches Arbeitszimmer bei Ehepartnern möglich

29.03.20172 Min. Lesedauervon Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg

Auch Physiotherapeuten können in bestimmten Fällen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (PP 09/2016, Seite 14). Inzwischen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Ehepaare den Höchstbetrag i. H. v. 1.250 Euro für Arbeitszimmerkosten sogar doppelt beanspruchen dürfen (BFH, Urteile vom 15.12.2016, Az. VI R 53/12 und VI R 86/13).

Abzugsbetrag für Singles i. H. v. 1.250 Euro bleibt gleich

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AUSGABE: PP 04/2017, S. 20 · ID: 44582514

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