EinkommensteuerBFH: Doppelter Abzugsbetrag für häusliches Arbeitszimmer bei Ehepartnern möglich
Auch Physiotherapeuten können in bestimmten Fällen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen (PP 09/2016, Seite 14). Inzwischen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Ehepaare den Höchstbetrag i. H. v. 1.250 Euro für Arbeitszimmerkosten sogar doppelt beanspruchen dürfen (BFH, Urteile vom 15.12.2016, Az. VI R 53/12 und VI R 86/13).
Abzugsbetrag für Singles i. H. v. 1.250 Euro bleibt gleich
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2017, S. 20 · ID: 44582514