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BerufsrechtBSG: Nur Physiotherapeuten dürfen Leistungen der manuellen Therapie abrechnen

06.04.20172 Min. Lesedauervon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster

Heilmittelerbringer ohne Physiotherapeuten-Ausbildung haben keinen Anspruch auf die Erteilung einer Abrechnungsbefugnis für Leistungen der manuellen Therapie (MT). Damit sind Masseure und medizinische Bademeister grundsätzlich von der Abrechnung der Leistungen der MT ausgeschlossen, während Physiotherapeuten mit spezieller Weiterbildung diese Leistungen erbringen und abrechnen dürfen. (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 16.03.2017, Az. B 3 KR 14/16 R).

Der Fall

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AUSGABE: PP 04/2017, S. 13 · ID: 44586327

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